Segel Center Altmühlsee Segel Center Altmühlsee


Allg. Geschäftsbedingungen



Teilnahmebedingungen

Der gebuchte Segelkurs besteht aus der im Angebot genannten Anzahl von Stunden oder Tagen. Die Stunden finden nach Absprache unter Berücksichtigung der Wind- und Wetterbedingungen statt. Im Interesse der allgemeinen Sicherheit behalten wir uns infolge Schlechtwetters Programmänderungen vor und werden im Rahmen unserer Möglichkeiten ausgefallene Kurszeiten nachholen.

Das Segel-Center-Altmühlsee behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrage zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt oder Zerstörung der Boote durch Vandalismus oder Kollisionen. Geleistete Zahlungen werden dann erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Für geringen Wetterbedingten Ausfall und nicht in Anspruch genommene Leistung, insbesondere nicht eingehaltene Termine sowie vorzeitige Abreise, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Für mehr als 25% Wetterbedingten Ausfall teilen wir nach unseren Möglichkeiten Ersatzzeiten (ohne Rechtsanspruch) zu. Bootsauf- und abbau sind zeitlicher Bestandteil des Kurses.

Teilnahmeberechtigt ist jede Person ab 9 Jahren, die ohne gesundheitliche Beeinträchtigung und den körperlichen Anstrengungen der Sportart gewachsen ist, außerdem mind. 15 Minuten ohne Hilfsmittel im offenen Wasser schwimmen kann. Minderjährige benötigen die Zustimmung des Erziehungsberechtigten. Es besteht eine generelle Schwimmwestenpflicht. Brillen sind gegen Verlust zu sichern. Teilnehmer der Fortgeschrittenenkurse versichern ihre Grundkenntnisse im Segeln, insbesondere die Kenntnis über Grundmanöver und Vorfahrtsregeln! Die Reviergrenzen sind zu erfragen und einzuhalten.

Zahlungsbedingungen

Der Kurspreis ist spätestens bei Kursbeginn vollständig fällig. Bei Buchungen per Internet oder Telefon ist eine Anzahlung von 50,00 Euro zu entrichten. Der jeweilige Betrag ist unaufgefordert zu entrichten. Bei Stornierungen ab 7 Tage vorher sind 50%, ab 2 Tage vorher 100 % des Kurspreises fällig. Bei rechtzeitiger Information über Verhinderung und im nachgewiesenen Krankheitsfall durch ein ärztl. Attest, erteilen wir Ersatztermine nach unseren terminlichen Möglichkeiten, jedoch ohne Rechtsanspruch. Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären.

Mitwirkungspflicht: Der Teilnehmer ist bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Alkoholgenuss während des Segelns muss unterbleiben und führt zum Ausschluss, ebenso wie eine nachhaltige Störung des Kurses.

Haftung

Die Teilnahme an allen Programmen und Kursen erfolgt auf eigenes Risiko. Segeln ist eine Sportart mit Verletzungsrisiko. Jeder Teilnehmer ist sich durch seine Anmeldung im Klaren, dass es während dieses Kurses zu körperlichen Schäden kommen kann, und schließt eine Haftung der Segelschule (außer bei Vorsatz) aus.

Den Anweisungen des Schulpersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Für Schäden, die aus Missachtung der Anweisungen entstehen, besteht seitens der Schule Anspruch auf Schadensersatz Die Katamarane/Segelboote sind pauschal mit 1,5 Millionen Euro für Personenschäden und Sachschäden haftpflichtversichert. Sofern der angerichtete Schaden diese Deckungssummen nachweislich übersteigt, haftet der Teilnehmer/Charterer im Falle seines Verschuldens dem Verwender persönlich für die hinausgehenden Beträge.

Sorgfaltspflicht

Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Katamarane/Segelboote wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/Charterer verpflichtet, die Katamarane/Segelboote vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/ Charterer verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen.

Falls die Betriebsbereitschaft der Katamarane/Segelboote durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Charterers nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Charterers.

Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.

Bedingungen für die Bootsvermietung

Wir sorgen für die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Boote und führen regelmäßige Inspektionen durch. Dennoch ist das Boot vor Inanspruchnahme zu überprüfen und etwaige Schäden sind sofort zu melden. Der Mieter übernimmt die Mietsache wie besichtigt. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für versteckte Mängel und Konstruktionsfehler. Eventuelle Ansprüche gegen den Hersteller werden hiermit abgetreten. Der Mieter hat die Mietsache nach Ablauf der Mietzeit an den Vermieter zu übergeben. Dabei festgestellte Mängel gelten als während der Mietzeit entstanden, sofern sie nicht vorher schriftlich festgehalten wurden. Der Mieter haftet für alle Schäden, die in der Mietzeit von ihm verursacht wurden.

Die Boote sind Haftpflichtversichert für alle Schäden, die mit dem gemieteten Boot gegenüber Dritten verursacht werden. Ein selbst verursachter Schaden am gemieteten Boot ist jedoch nicht versichert, hier haftet der Mieter zu 100% selbst für alle Schäden. Empfehlenswert ist eine eigene Haftpflichtversicherung für gemietete Segelboote.

Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass das Mietverhältnis keine Schulung beinhaltet und keinerlei Aufsichtspflicht. Die Vermietung erfolgt auf eigenes Risiko mit mindestens 1 Person, die die Segelkenntnisse durch Vorlage eines gültigen Segelscheines bestätigt. Die Reviergrenzen sind einzuhalten, die Vogelinsel, die Wehranlage und die Schwimmerzonen sind zu meiden,ebenso ist ein ausreichender Abstand vom Ufer (mind. 50m) zu halten, auf evtl. Anweisungen der Wasserschutzpolizei oder des Vermieters ist während der Mietzeit zu achten. Bei aufkommendem Unwetter oder Sturm, d.h. ab Windstärke 4 ist sofort in den Sichtbereich der Schule zurückzukehren um kurzfristig anlanden zu können. Bei eingeschaltetem Sturmvorwarnungssignal (40 mal/Minute) ist ebenfalls im Sichtbereich der Segelschule zu segeln und bei Sturmwarnung (90mal/ Minute) ist unaufgefordert anzulegen.

Der Mieter versichert seine Segelkenntnisse bei den jeweils vorherrschenden Windbedingungen und Kenntnisse über die gültigen Vorfahrtsregeln sowie geltende Notzeichen, außerdem dass er sich den körperlichen Anstrengungen der Sportausübung gewachsen fühlt und mind. 15. Min. ohne Hilfsmittel im offenen Wasser schwimmen kann. Segeln ist eine Sportart mit Verletzungsrisiko, darüber ist sich der Mieter bewusst und trägt dieses Risiko auf eigene Verantwortung, eine Haftung der Segelschule für evtl. auftretende Unfälle ist ausdrücklich ausgeschlossen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwaige ungültige Bestimmung durch eine dem mutmaßlichen Willen der entsprechenden Klausel zu ersetzen. Es besteht immer Schwimmwestenpflicht!




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